10. Der Abrechnungszeitraum wird bei unterjährigen Preisänderungen rechnerisch abgegrenzt, so dass die Mengen pro Zeitraum mit den aktuellen Preisen abgerechnet werden können.
11. In dem Preis der Wirkarbeit, der für jede verbrauchte kWh erhoben wird, sind die Netzentgelte des zuständigen Netzbetreibers, die Konzessionsabgabe an die jeweilige Kommune und Kosten für Vertrieb und Beschaffung enthalten.
11a. Das aktuelle Produkt, aus dem sich der Preis ergibt.
12. Der Verbrauch in kWh multipliziert mit dem Einzelbetrag netto (Arbeitspreis) in Ct/kWh ergibt den Preis für den von Ihnen im Abrechnungszeitraum bezogenen Strom.
13. Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich aus den Netzentgelten des zuständigen Netzbetreibers, wie z.B. den Kosten der Messung oder des Zählerbetriebs und Vertriebskosten, zusammen.
13a. Stromsteuer: Die Stromsteuer ist eine gesetztlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
13b. EEG-Umlage: mit der EEG-Umlage wird die Erzeugung von Strom in Anlagen erneuerbarer Energieträger gefördert, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet werden. Diese Kosten werden gemäß EEG auf alle Letztverbraucher umgelegt.
13c. KWK-Unlage: Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf alle Letztverbraucher umgelegt.
13d. § 19 Strom NEV-Umlage: Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) können bestimmte Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt (= Entgelt für die Nutzung des Stromnetzes) bzw. eine Netzentgeltbefreiung beantragen. Die entgangenen Erlöse werden auf alle Letztverbraucher umgelegt.
13e. Offshore-Haftungsumlage: Mit der Umlage übernehmen alle Letztverbraucher mögliche Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks, also Windparks, die nicht an Land, sondern in Ost- oder Nordsee errichtet werden, an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen entstehen können.
13f. Abschaltbare Lasten: Anbieter von Abschaltleistung erhalten Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung. Die Kosten, die dem Übertragungsnetzbetreiber dadurch entstehen, werden durch die Umlage für abschaltbare Lasten an den Letztverbraucher umgewälzt (§ 18 AblaV).
14. Verbrauchsermittlung: Hier können Sie exakt nachvollziehen, an welchem Zähler welcher Energieverbrauch im Abrechnungszeitraum gemessen wurde und wie der Endbetrag auf Seite 1 der Jahresrechnung zustande gekommen ist.
15. Jeder Zähler hat eine Zählernummer, über die eine eindeutige Zuordnung zur Verbrauchsstelle möglich ist.
16. Hier können Sie ersehen, von wem und/oder warum der Zählerstand abgelesen bzw. geschätzt wurde.
17. Die Differenz des Zählerstandes zu Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums ergibt den Verbrauch. Dieser wird mittels des Stromzählers in Kilowattstunden kWh gemessen.
18. Ihr Gesamtverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet.
19. Der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh), der in Ihrer letzten Abrechnung aufgeführt ist, für Sie zum Vergleich.
20. Alle Abgaben der Netznutzung sind im aufgeführten Grundpreis bzw. Wirkarbeitspreis enthalten.