1. Ihre Kundennummer: Sie besteht aus einer 9-stelligen Ziffer. Bitte geben Sie diese Nummer in Kombination mit der Rechnungseinheit bei Anfragen, Zahlungen oder Schriftverkehr immer an.
2. Ihre Rechnungseinheit: Sie besteht aus vier oder fünf Ziffern. Bitte geben Sie diese Nummer in Kombination mit der Kundennummer bei Anfragen, Zahlungen oder Schriftverkehr immer an.
3. Abrechnungszeitraum, auf den sich die Rechnung bezieht. Abgerechnet wird der Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. eines Kalenderjahres. Der Vorteil für Sie: Sie können immer gleiche Abrechnungszeiträume vergleichen und jahresgenaue Abrechnungen, beispielsweise für Mieter, erstellen. Der Verbrauch wird auf der Grundlage der mitgeteilten Zählerstände zum 31.12. hochgerechnet, außer Sie teilen uns den am 31.12. ermittelten Zählerstand bis spätestens 03.01. des Folgejahres mit.
4. Ihre Wasser-Verbrauchskosten für den Abrechnungszeitraum. Wie sich diese errechnen, ist aus dem detaillierten Berechnungsnachweis auf der Rückseite oder der zweiten Rechnungsseite ersichtlich.
5. Ihre Abwassergebühren für den Abrechnungszeitraum. Wie sich diese genau errechnen, ist aus dem detaillierten Berechnungsnachweis auf der zweiten oder dritten Rechnungsseite ersichtlich.
6. Ihre gesamten Trinkwasser- und Abwasserkosten für den Abrechnungszeitraum. Diese ergeben sich aus der Summe Wasser- und Abwasserkosten.
7. Die Summe der von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen. Hierbei wurden alle Zahlungen berücksichtigt, die bis zum in dieser Zeile angegebenen Datum bei uns eingegangen sind.
8. Die Summe aus Ihren Gesamtkosten abzüglich der von Ihnen bereits geleisteten Abschlagszahlungen.
9. Der Rechnungsbetrag ist entweder eine noch zu leistende Zahlung oder ein von uns zu erstattendes Guthaben.
10. Das Fälligkeitsdatum gibt den Tag an, bis zu dem der Rechnungsbetrag auf dem Konto der Wasserversorgung Steinbach gutgeschrieben sein sollte bzw. abgebucht wird.
11. Aus dieser Zeile können Sie den zukünftig zu leistenden Gesamtabschlagsbetrag ersehen, der vierteljährlich zu entrichten ist oder bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats abgebucht wird. Das ist die Summe aus Ihrem Abschlagsbetrag für Wasser und Ihrem Abschlagsbetrag für Abwasser und Niederschlagswasser. Grundlage für die Festlegung Ihrer Abschlagsbeträge sind die auf der Jahresrechnung ausgewiesenen Verbrauchszahlen für Wasser bzw. Abwasser. Für diese werden die jeweils aktuellen Preise zugrunde gelegt und das Ergebnis durch die Anzahl der Abschläge geteilt.
12. Die Fälligkeit der Abschläge ist hier ersichtlich. Es werden vier Abschläge und Fälligkeitsdaten aufgeführt.