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Service-Nummer

Kundenservice
Gas & Wasser
06171 509-109


Erdgas, Allgemeine Preise für die Grund- und Ersatzversorgung

TaunaGas bietet allen Kunden in Oberursel, die keinen gesonderten Vertrag abschließen wollen, die Versorgung mit umweltfreundlichem Erdgas zu den Bedingungen der Allgemeinen Preise an.

Die allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit Erdgas von Haushaltskunden* gelten in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen der TaunaGas Oberursel (Taunus) GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz vom 26.10.2006 (BGBl I 2006, 2396).

Preise gültig ab 01.11.2009

TaunaGas MINI für Kochgas & Warmwasser
bis 3.000 kWh Jahresverbrauch
 
Nettopreise
Bruttopreise
Arbeitspreis ct/kWh
5,90
7,02
Grundpreis EUR/Jahr
27,50
32,73
 
TaunaGas BASIC      
Arbeitspreis ct/kWh
4,08
4,86
Grundpreis      
  Installierte Leistung ≤ 30 kW EUR/Jahr
160,00
190,40
  Installierte Leistung > 30 kW bis 175 kW EUR/kW
9,50
11,31

Der Netto-Arbeitspreis enthält die derzeit gültige Erdgassteuer in Höhe von 0,55 ct/kWh sowie Konzessionsabgabensätze auf Grundlage der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Die Bruttopreise enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % und sind nach kaufmännischen Regeln gerundet. Die Abrechnung erfolgt mit Nettopreisen, die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe berechnet.

Abrechnung

Der Verbrauch wird über den geeichten Gaszähler in Kubikmeter (m³) gemessen. Über den auf der Abrechnung angegebenen Umrechnungsfaktor werden die gemessenen Kubikmeter in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet (thermische Gasabrechnung). Es wird Erdgas der Gruppe H geliefert. Der Brennwert Hs,n beträgt z.Zt. ca. 11,261 kWh/m³ (Stand: 07/2010).

Die Abgrenzung der Verbrauchsmengen vor bzw. nach einer Preisänderung erfolgt rechnerisch. Teilt der Kunde den zum Preisänderungstermin selbst abgelesenen Zählerstand innerhalb von 10 Tagen schriftlich unter Angabe der Zähler- und Kundennummer mit, so wird dieser bei der Abgrenzung zugrunde gelegt.

kWh = Kilowattstunde kW = Kilowatt € = Euro ct = Cent

* Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.