Ihr Weg zum Trinkwasser-Hausanschluss

Als Bauherr beschäftigen Sie sich früher oder später damit, Ihr Gebäude oder Grundstück mit unserem Versorgungsnetz für Trinkwasser zu verbinden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei umfassend und schnell.

Um unsere Arbeiten optimal ausführen zu können, bitten wir Sie, uns frühzeitig über Anschlussstellen, Grundrisse etc. detailliert zu informieren.

Eine Übersicht der Punkte, die Sie beachten sollten, finden Sie hier.

Folgende Punkte müssen Sie beim Antrag auf einen Wasser-Hausanschluss beachten:

  1. Für die Errichtung eines Wasser-Hausanschlusses bitten wir Sie, den entsprechenden Antrag im Download-Bereich herunter zu laden, komplett auszufüllen und unterschrieben an uns zu senden.

  2. Zur Bearbeitung dieses Antrags benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen in zweifacher Ausführung:
    • einen amtlichen Lageplan des Grundstücks (bemaßt, Maßstab 1:1000 oder 1:500) mit allen Grenzen und vorhandenen und geplanten Gebäuden - hier bitte die Lage des geplanten Hausanschlusses eintragen!
    • einen Gebäudegrundriss mit Kellergrundriss und Schnitt (bemaßt, Maßstab 1:100)
    • sowie- auf besondere Anforderung- ein Leitungsschema nach DIN 1988 mit Angaben der Rohrdimensionen.

  3. Sobald alle von Ihnen erforderlichen Informationen vorliegen, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

  4. Sie sind mit dem Angebot einverstanden? Dann bitte einfach unterschreiben und an uns zurück schicken. Gegebenenfalls werden wir Sie bitten, nach Eingang Ihres Auftrages eine Vorauszahlung zu leisten.

  5. Nach Eingang des ersten Rechnungsbetrages, der eine Bearbeitungspauschale, den Baukostenzuschuss (BKZ) sowie ggf. eine weitere Vorauszahlung beinhaltet, kann nach Terminabsprache mit den Arbeiten begonnen werden.
    Die Vorlaufzeit zwischen dem Eingang des Rechnungsbetrages und dem geplanten Ausführungstermin sollte dabei mindestens 30 Tage betragen!
    Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

  6. Hausanschlüsse können nur in trockenen, frostfreien, verschließ- und belüftbaren Räumen untergebracht werden. Die Leitungen, Absperr-, Regel- und Zählereinrichungen müssen vor Beschädigung geschützt und jederzeit gut zugänglich sein.

  7. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück nicht durch Garagen, Terrassen, Anbauten, Treppen, Geräteschuppen o.ä. überbaut oder mit Bäumen und großwüchsigen Sträuchern bepflanzt wird.

  8. Wir bitten Sie, mit uns Art und Lage des Hausanschlusses durchzusprechen, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

  9. Ist der Hausanschluss verlegt, kann Ihr Installateur die Inneninstallation mit dem Anschluss verbinden und die Inbetriebnahme für Ihre Wasserversorgung bei uns beantragen. Sobald das erledigt ist, bauen wir die Zähler ein und nehmen Ihren Hausanschluss in Betrieb.
    Bitte beachten Sie, dass Wasserinstallationen nur von einem zugelassenem Installationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.

Individualanschluss oder Mehrsparten-Hausanschluss?

Unsere unterschiedlichen Anschluss-Varianten in jeder Dimension sind auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten: Sie entscheiden sich entweder für die besonders leistungsstarken Individualanschlüsse oder für einen flexiblen Mehrsparten-Hausanschluss.

Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.

Hinweis:

Bei unverhältnismäßig langen Wasserhausanschlussleitungen (auf Privatgrund länger als 20 m), liegt die Unterhaltungspflicht dieses Leitungsteils bei Ihnen. Hierzu wird eine gesonderte Vereinbarung zwischen der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH und dem Grundstückseigentümer getroffen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Trinkwasser-Versorgung und damit für die Errichtung Ihres Wasser-Hausanschlusses ist die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV vom 20. Juni 1980) sowie die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH in der jeweils gültigen Fassung zu dieser Verordnung. Diese Allgemeinen Versorgungsbedingungen Trinkwasser regeln die Rechte und Pflichten des Anschlussnehmers sowie des Versorgers.