Produkte
Direktlink
Kundenportal
Downloads
- Antrag Erstattung Umsatzsteuer
- Bauherrenmappe
- Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung
- Zusatzvereinbarung Mehrspartenhaus- anschluss
- Zusatzvereinbarung für überlange Wasser- Hausanschlussleitungen
- Auftrag für div. Abhängungen der Hausanschlussleitungen
- Preis- und Kostenübersicht (gültig ab 01.05.2009)
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV vom 20.06.1980)
Service-Nummern
Marianne Pohlner
06171 509-133
24-h-Notruf-Nummer bei
Wasserschäden innerhalb
des Gebäudes:
06171 509-205

Der Wasserkreislauf
Web-Link
Sie möchten Erdgas
beziehen? Unser
Tochterunternehmen
TaunaGas ist für Sie da!
Umsatzsteuerrückzahlung für Wasser-Hausanschlüsse
Das Bundesfinanzministerium hat im Jahr 2000 verfügt, dass Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlüssen als eigenständige Leistungen zu betrachten sind und deshalb eine Besteuerung mit dem vollen Umsatzsteuersatz vorzunehmen ist. Dagegen war erfolgreich geklagt worden. Der Bundesfinanzhof hat inzwischen die Vorgabe des Bundesfinanzministeriums revidiert. In Folge dessen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% für das Verlegen von Wasser-Hausanschlüssen, die zwischen August 2000 und April 2009 von der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH hergestellt wurden. Private und gewerbliche Anschlusskunden, die nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt sind, können somit einen Teil des gezahlten Umsatzsteuersteuerbetrags auf Antrag zurück erhalten. Vorsteuerabzugsberechtigte Anschlusskunden sind von dieser Regelung ausgenommen, da das Finanzamt den seinerzeit geltend gemachten Vorsteuerabzug (auf Basis des Regelsteuersatzes) nicht nachträglich versagt.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir mit dem Ausweis der jeweils gültigen Umsatzsteuer von 19% bzw. 16% (Regelsteuersatz) in unseren Rechnungen über die Herstellung von Trinkwasser-Hausanschlüssen nicht rechtswidrig gehandelt haben, sondern vielmehr im Einklang mit den Vorschriften der steuerlichen Erlasse des Bundesfinanzministeriums. Weiterhin haben wir ordnungsgemäß Ihre in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abgeführt. Die Erstattung "zu viel“ gezahlter Umsatzsteuer erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Bitte laden Sie hier den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer herunter, füllen ihn aus und senden Sie ihn unterschrieben an uns zurück.