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06171 509-109
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Wasserschäden außerhalb
des Gebäudes:
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24-h-Notfall-Nummer bei
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06171 509-205
Sie fragen - wir antworten
Sie haben Fragen zum Thema Jahresverbrauchsabrechnung, Zählerstand oder Trinkwasserbereitstellung? Hier finden Sie Antworten! Und damits noch schneller geht, geben Sie Ihr Suchwort einfach links in die Volltext-Suche ein.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, rufen Sie unser Kundenservice-Team unter Telefon 06171 509-109 an oder aber Sie schreiben eine E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel.de.
Ich ziehe um/Ich kaufe/verkaufe mein Haus. Welche Angaben benötigen Sie von mir?
Wir benötigen von Ihnen folgende schriftliche Angaben in Form eines Übergabeprotokolls:
- Kundennummer/Zählernummer
- Tag der Wohnungsübergabe/Hausübergabe
- Zählerstand vom Tag der Wohnungsübergabe/Hausübergabe
- Neue Anschrift des alten Mieters/Eigentümers
- Name und Anschrift des neuen Mieters/Eigentümers
- Unterschrift beider Parteien
Diese Daten können Sie unserem Kundenservice-Team per Fax (Fax-Nummer 06171 509-197) oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel.de schicken.
Wie zahle ich fällige Abschlags- bzw. Rechnungsbeträge?
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen und Sie die fälligen Beträge termingerecht bequem von Ihrem Konto abbuchen lassen. Widerruf ist hierbei jederzeit möglich. Hierdurch können Sie auch Verzugszinsen vermeiden, die bei Zahlung nach Ablauf der Fälligkeit anfallen.
Eine zweite Möglichkeit ist, uns die fälligen Beträge in Bezug auf die Wasserversorgung per Dauerauftrag überweisen zu lassen. Oder aber Sie überweisen die Abschlags- und Rechnungsbeträge jeweils separat. Sie können die fälligen Beträge im übrigen auch cash an unserer Kasse im 1. Stock unseres Bürogebäudes in der Oberurseler Straße 55-57 einzahlen.
Wie erteile ich am einfachsten eine Einzugsermächtigung?
Als Privatkunde teilen Sie unserem Kundenservice-Team Ihre Bankverbindung mit Angabe der Kundennummer schriftlich mit. Entweder per Fax (Fax-Nummer: 06171 509-197) oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel. Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten hier online.
Wie werden die Abschläge ermittelt und wann sind sie fällig?
Auf Grundlage Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihr Wasserverbrauch des Vorjahres mit dem im Januar gültigen Arbeitspreis multipliziert und der Grundpreis addiert. Um Ihre Abschlagssumme zu errechnen, wird der Jahresgesamtbetrag durch vier dividiert, da die Abschläge für Trinkwasser quartalsweise fällig sind. Die Fälligkeitsdaten sind 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres.
Um Ihnen die Abschlagszahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Schicken Sie diese bitte per Post oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel. Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten hier online.
Ist eine Abschlagsänderung möglich?
Bei verändertem Verbrauchsverhalten (z. B. mehr Personen im Haushalt) empfiehlt es sich, die Abschläge anzupassen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Bei neuen Abnahmestellen ist eine Prüfung des Abschlags im laufenden Jahr sinnvoll, da hier beim Einzug der Abschlag nur anhand von Durchschnittswerten ermittelt werden kann. Dafür ist es notwendig, dass Sie uns den aktuellen Zählerstand Ihres Wasserzählers angeben. Anhand des seit der letzten Abrechnung angefallenen Verbrauchs wird die Höhe der zukünftigen Abschlagsbeträge kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Unsere MitarbeiterInnen im Kundenservice informieren Sie hierüber auch gerne persönlich unter Telefon 06171 509-109.
Wann versenden Sie die Jahresabrechnungen für welchen Abrechnungszeitraum?
Wir versenden die Jahresabrechnungen Mitte bis Ende Januar für den Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres.
Wie werden die Zählerstände abgelesen?
Wir verschicken Ende November/Anfang Dezember eines jeden Jahres Zählerkarten an unsere Kunden. Sie lesen dann Ihren Zählerstand selbst ab, tragen ihn auf der Zählerkarte ein und schicken diese kostenfrei wieder an uns zurück. Auf Grundlage dieses Zählerstandes wird dann die Jahresabrechnung erstellt.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Zählerstand auch per Fax (06171 509-197), Telefon (06171 509-109) oder E-Mail an ablesekarte@stadtweke-oberursel.de oder online mitteilen.
Ich benötige eine Zwischenrechnung. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie unserem Kundenservice-Team Ihren Zählerstand und den Ablesetag mit. Dies können Sie per Post, telefonisch unter Telefon 06171 509-109, per Fax unter 06171 509-197 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel tun. Zum genannten Ablesetag wird dann eine Zwischenrechnung erstellt.
An wen wende ich mich bei Fragen zu der Abwassergebühr?
An die Bau und Service Oberursel (BSO). Genaue Informationen hierzu erteilt Ihenn gerne Alexandra Gäbges, Telefon 06171 704-385, täglich von 9:00 bis 12:00 Uhr, oder Hubert Dickopf, Telefon 06171 704-383.
Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf den Abwasserseiten des BSO.
Woher kommt Ihr Trinkwasser?
Das ins Oberurseler Rohrnetz eingespeiste Trinkwasser wird zu 80% als Quell- und Grundwasser im Hochtaunus gewonnen. Weitere 15% stammen aus den Tiefbrunnen an der Riedwiese. Für die Versorgung der Stadtgebiete Stierstadt und Weißkirchen wird das Trinkwasser zum Teil zusätzlich über den Wasserbeschaffungsverband Taunus (ca. 5%) bezogen.
Das ins Steinbacher Rohrnetz eingespeiste Trinkwasser wird zu hundert Prozent über den Wasserbeschaffungsverband Taunus bezogen.
Wie sind Ihre Öffnungszeiten?
| Montag- Freitag: | 08:30- 12:00 Uhr |
| Montag: | 13:30- 17:30 Uhr |
| Dienstag- Donnerstag: | 13:30- 15:30 Uhr |