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Kundenservice Gas
& Wasser
06171 509-109
Netzservice
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Sie fragen - wir antworten
Sie haben Fragen zum Thema Jahresverbrauchsabrechnung, Zählerstand oder Erdgas-Versorgung im allgemeinen? Hier finden Sie die richtigen Antworten! Und damits noch schneller geht, geben Sie Ihr Suchwort einfach links in die Volltext-Suche ein.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, rufen Sie unser Kundenservice-Team unter Telefon 06171 509-109 an oder aber Sie schreiben eine E-Mail an kundenservice@taunagas.de.
Ich ziehe um/Ich kaufe/verkaufe mein Haus. Welche Angaben benötigen Sie von mir?
Wir benötigen von Ihnen folgende schriftliche Angaben:
- Kundennummer/Zählernummer
- Tag der Wohnungsübergabe/Hausübergabe
- Zählerstand vom Tag der Wohnungsübergabe/Hausübergabe
- Neue Anschrift des alten Mieters/Eigentümers (Zusendung der Rechnung)
Diese Daten können Sie unserem Kundenservice-Team per Fax (Fax-Nummer 06171 509-197) oder per E-Mail an kundenservice@taunagas.de schicken.
Ich möchte Gas bei TaunaGas beziehen. Was muss ich tun?
Sie setzen sich mit unserem Kundenservice in Verbindung und teilen uns Ihre Anschrift, den Zählerstand sowie Ihr Einzugsdatum mit. Daraufhin erhalten Sie von uns eine schriftliche Vertragsbestätigung mit Ihren Abschlägen. Weitere Informationen zu TaunaGas-Erdgas erhalten Sie hier.
Ich möchte einen Hausanschluss bei der TaunaGas beantragen. Was muss ich tun?
Sie setzen sich mit dem Netzservice in Verbindung. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Wie erteile ich am einfachsten eine Einzugsermächtigung?
Als Privatkunde teilen Sie unserem Kundenservice-Team Ihre Bankverbindung mit Angabe der Kundennummer schriftlich mit, entweder per Fax (Fax-Nummer: 06171 509-197) oder per E-Mail an kundenservice@taunagas.de. Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten hier online.
Wie werden die Abschläge ermittelt und wann sind sie fällig?
Grundlage für die Festlegung Ihres Abschlagsbetrags ist Ihr auf der Jahresrechnung ausgewiesener Verbrauch. Für diesen, gegebenenfalls auf ein volles Jahr umgerechneten Verbrauch, werden die jeweils aktuellen Preise zugrunde gelegt und das Ergebnis durch die Anzahl der Monate geteilt.
Die Abschläge sind monatlich zur Mitte des Monats fällig. Mit Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie die Fälligkeitsdaten. Es werden 11 Abschläge aufgeführt, der 12. Abschlag wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung fällig.
Um Ihnen die Abschlagszahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Schicken Sie diese bitte per Post oder per E-Mail an kundenservice@taunagas.de
Ist eine Abschlagsänderung möglich?
Bei verändertem Verbrauchsverhalten (z. B. weniger/mehr Personen im Haushalt) empfiehlt es sich, die Abschläge anzupassen, um Rückzahlungen/Nachzahlungen zu vermeiden.
Unsere MitarbeiterInnen im Kundenservice beraten Sie hierüber auch gerne persönlich unter Telefon 06171 509-109.
Was bietet mir die Kunden-Selbstablesung?
Die Frage, wann der Ableser kommt, entfällt. Sie können, ohne dass wir Sie stören, den Zählerstand ablesen und uns kostenfrei mit der Ihnen jeweils Ende November/Anfang Dezember zugesandten Postkarte, per Fax (06171 509-197), per E-Mail an kundenservice@taunagas.de oder über diesen Link mitteilen und haben gleichzeitig eine Kontrolle über den korrekten Zählerstand der Abrechnung. Die Zählerkarte kann zusätzlich auch am Info-Schalter des Rathauses Oberursel abgegeben werden.
Wann versenden Sie die Jahresabrechnungen für welchen Abrechnungszeitraum?
Wir versenden die Jahresabrechnungen Mitte bis Ende Januar für den Abrechnungszeitraum Januar bis Dezember des Vorjahres.
Wie werden die Zählerstände abgelesen?
Wir verschicken Ende November/Anfang Dezember eines jeden Jahres Zählerkarten an unsere Kunden. Sie lesen dann Ihren Zählerstand selbst ab, tragen ihn auf der Zählerkarte ein und schicken diese wieder an uns zurück. Auf Grundlage dieses Zählerstandes wird dann die Jahresabrechnung erstellt.
Ich benötige eine Zwischenrechnung. Was muss ich tun?
Bitte teilen Sie unserem Kundenservice-Team mit, daß Sie eine Zwischenabrechnung wünschen. Dazu geben Sie Ihren Zählerstand und den Ablesetag an. Dies können Sie per Post, telefonisch unter Telefon 06171 509-109, per Fax unter 06171 509-197 oder per E-Mail an kundenservice@taunagas.de tun.
Was versteht man unter "Bestabrechnung"?
Aufgrund Ihrer Angaben (beheizte Fläche, Personenzahl, Art der Gasnutzung) werden Sie in einen Tarif/Preis zur Abrechnung eingestuft. Sowohl im Tarifbereich (Kleinverbrauchs-, Grundpreistarif) als auch zwischen den Produkten VHE und VH (bis 29 kW) wird eine Bestabrechnung durchgeführt. Dies bedeutet, dass anhand Ihres tatsächlichen Jahresverbrauchs für Sie der günstigste Tarif/Preis in den beiden genannten Gruppen ermittelt wird. Ihr Verbrauch wird mit dem für Sie günstigsten Tarif/Preis abgerechnet.
Woher kommt Ihr Erdgas?
Wir beziehen unser Erdgas vorwiegend aus Russland.
Was bedeutet Erdgas "H"?
Zu unterscheiden sind im wesentlichen zwei Erdgase: "Erdgas L" und "Erdgas H". L steht für das englische Wort low (niedrig). Dieses Erdgas hat einen Brennwert von rund 10 kWh/m³ (im Normzustand). H steht für das englische Wort high (hoch). Dieses Erdgas hat einen Brennwert von rund 12 kWh/m³ (im Normzustand). Wir liefern unseren Kunden Erdgas H.
Was versteht man unter "Nennwärmeleistung"?
Die Nennwärmeleistung ist die höchstmögliche Wärmeleistung (Wärmeerzeugung) eines Gerätes und wird auf dem Typenschild in Kilowatt (kW) angegeben. Die Nennwärmeleistung ist u. a. maßgebend für den monatlich zu zahlenden Grundpreis.
Was bedeutet "Odorierung"?
Erdgas ist von Natur aus geruchsneutral. Deshalb wird ihm ein penetranter Duftstoff beigemischt, der dafür sorgt, dass der Geruch bei möglichen Undichtigkeiten selbst bei ganz geringer Konzentration wahrgenommen werden kann.
Was heißt "thermische Gasabrechnung"?
Da das Naturprodukt Erdgas aus verschiedenen Quellen stammt, unterliegen die Zusammensetzung und der Energiegehalt leichten Schwankungen. Aus diesem Grund werden die vom Gaszähler erfassten Kubikmeter mit einem Umrechnungsfaktor in Kilowattstunden umgerechnet, um Ihnen die tatsächlich verbrauchte Energie in Rechnung stellen zu können.
Was bedeutet "Umrechnungsfaktor"?
Der Umrechnungsfaktor sagt Ihnen, wie viel Wärmeinhalt (Kilowattstunden = kWh) in 1 m³ Erdgas (gemessene Menge des Gaszählers) enthalten ist. Der Wärmeinhalt wird beeinflusst von der Art des gelieferten Gases (Brennwert), dem Druck sowie der Temperatur und kann daher Schwankungen unterliegen.
Vertragsgrundlagen:
Die Lieferung von Erdgas basiert auf den "Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung" (AVBGasV). Diese gesetzlichen Rahmenvorschriften gestalten das Versorgungsverhältnis zwischen Ihnen und uns und bestimmen die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Die AVB kann kostenlos bei uns angefordert werden.
Wie sind Ihre Öffnungszeiten?
Montag Freitag: 8:30 12:00 Uhr
Montag 13:30 17:30 Uhr
Dienstag Donnerstag 13:30 15:30 Uhr