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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Um einen immer höheren Anteil an regenerativen Energien langfristig und nachhaltig in den bundesdeutschen Strom-Mix zu integrieren, wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet. Es regelt die gesetzlich festgelegten Vergütungssätze für Strom aus erneuerbaren Energien: Im Vergleich zu Strom aus konventionellen Kraftwerken ist Strom aus Windkraft demnach rund ein Drittel, Strom aus Wasserkraft fast doppelt und Solarstrom sogar sieben Mal teurer als Strom aus konventionellen Energieträgern.
Die EEG-Umlage
Im Strompreis ist die Umlage für die Vergütung regenerativer Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz enthalten. Weil die Anlagenbetreiber immer mehr Ökostrom ins Netz einspeisen, stieg die so genannte EEG-Umlage bis heute kontinuierlich.
Die EEG-Umlage wird jeweils zum 15. Oktober des aktuellen Kalenderjahres mit Wirkung für das Folgejahr berechnet und veröffentlicht. Sie wird gesondert in der Verbrauchsabrechnung aufgeführt.
Für Sie als Kunde bedeutet das: Zukünftig profitieren Sie von einer höheren Kostentransparenz und Planungssicherheit.
| Lieferjahr 2012 | ||
| EEG-Umlage (netto) | 3,592 ct/kWh | Stand: 15. Oktober 2011 |
| Lieferjahr 2011 | ||
| EEG-Umlage (netto) | 3,530 ct/kWh | Stand: 15. Oktober 2010 |
| Lieferjahr 2010 | ||
| EEG-Umlage (netto) | 2,047 ct/kWh | Stand: 15. Oktober 2009 |
EEG-Bericht 2009 der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH nach § 52 Abs. 1 EEG 2009
Nach § 52 Abs. 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2009 (EEG 2009, vom 25.10.2008, BGBl.I S. 2074) besteht für Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Verpflichtung, auf ihren Internetseiten die Angaben nach den §§ 45 bis 49 EEG 2009 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH in ihrer Funktion als Stromlieferant hiermit nach.