Wasser Steinbach

Ihr Weg zum Trinkwasser-Hausanschluss

Als Bauherr müssen Sie bei uns Ihren Wasser-Hausanschluss beantragen - hierbei unterstützen wir Sie gerne!

Und so geht‘s

  1. Laden Sie den „Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung" im Download-Bereich herunter , füllen Sie ihn vollständig aus und senden ihn an uns zurück.
  2. Senden Sie uns die unten aufgeführten Unterlagen frühzeitig zu.
  3. Sie erhalten Ihr persönliches Angebot.
  4. Sie erteilen uns den Auftrag.
  5. Wir führen die notwendigen Baumaßnahmen durch.
  6. Nach der Verlegung des Hausanschlusses verbindet Ihr Installateur die Inneninstallation mit dem Anschluss und beantragt die Inbetriebnahme für Ihre Wasserversorgung bei uns.
    Bitte beachten Sie hierbei, dass Wasserinstallationen nur von einem zugelassenem Installationsunternehmen ausgeführt werden dürfen.
  7. Wir bauen die notwendigen Zähler ein und nehmen Ihren Hausanschluss in Betrieb.

Alle erforderlichen Daten auf einen Blick

Wir benötigen folgende Unterlagen in zweifacher Ausführung:

  • amtlichen Lageplan des Grundstücks (bemaßt, Maßstab 1:1000 oder 1:500) mit allen Grenzen und vorhandenen und geplanten Gebäuden - hier bitte die Lage des geplanten Hausanschlusses eintragen!
  • Gebäudegrundriss mit Kellergrundriss und Schnitt (bemaßt, Maßstab 1:100)
  • auf besondere Anforderung: Leitungsschema nach DIN 1988 mit Angaben der Rohrdimensionen.

Ihr persönliches Angebot

Sobald alle von Ihnen erforderlichen Informationen vorliegen, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Auftragserteilung - mit Ihrer Unterschrift geht‘s los

Sie sind mit dem Angebot einverstanden? Dann bitte einfach unterschreiben und an uns zurücksenden. Gegebenenfalls werden wir Sie bitten, nach Eingang Ihres Auftrages eine Vorauszahlung zu leisten.

Nach Eingang des ersten Rechnungsbetrages, der eine Bearbeitungspauschale, den Baukostenzuschuss (BKZ) sowie ggf. eine weitere Vorauszahlung beinhaltet, kann nach Terminabsprache mit den Arbeiten begonnen werden.

Die Zeit zwischen dem Eingang des Rechnungsbetrages und dem geplanten Ausführungstermin sollte dabei mindestens 30 Tage betragen!
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten.

Wichtige Voraussetzungen für die Baumaßnahme

  • Hausanschlüsse können nur in trockenen, frostfreien, verschließ- und belüftbaren Räumen untergebracht werden.
  • Die Leitungen, Absperr-, Regel- und Zählereinrichungen müssen vor Beschädigung geschützt und jederzeit gut zugänglich sein.
  • Die Hausanschlussleitung auf Ihrem Grundstück darf nicht durch Garagen, Terrassen, Anbauten, Treppen, Geräteschuppen o.ä. überbaut oder mit Bäumen und großwüchsigen Sträuchern bepflanzt werden.
  • Besprechen Sie mit uns Art und Lage des Hausanschlusses, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

Individualanschluss oder Mehrsparten-Hausanschluss?

Unsere unterschiedlichen Anschluss-Varianten in jeder Dimension sind auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnitten: Sie entscheiden sich entweder für die besonders leistungsstarken Individualanschlüsse oder für einen flexiblen Mehrsparten-Hausanschluss.
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.

Hinweis
Bei unverhältnismäßig langen Wasserhausanschlussleitungen (auf Privatgrund länger als 20 m), liegt die Unterhaltungspflicht dieses Leitungsteils bei Ihnen. In diesem Fall errichtet die Wasserversorgung Steinbach (Taunus) GmbH unmittelbar an der Grundstücksgrenze einen Wasserzählerschacht. 

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Trinkwasser-Versorgung und damit für die Errichtung Ihres Wasser-Hausanschlusses ist die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" (AVBWasserV vom 20. Juni 1980) sowie die Ergänzenden Bestimmungen der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH in der jeweils gültigen Fassung zu dieser Verordnung. Diese Allgemeinen Versorgungsbedingungen Trinkwasser regeln die Rechte und Pflichten des Anschlussnehmers sowie des Versorgers.