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Stadtwerke Oberursel

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Abbildung Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht!

Wir bewerten den Energiebedarf Ihrer Immobilie

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann ist der Energieausweis Pflicht! Bei uns erhalten Sie den Verbrauchsausweis für Wohngebäude und Gewerbe – als unser Energiekunde sogar zum Sonderpreis.

Kostengünstig und schnell 

Der Energieausweis für Ihre Immobilie 

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Bewertung eines Gebäudes. Zudem enthält er Tipps zur Modernisierung und zeigt Energiesparpotentiale auf.

Eigentümer von Wohngebäuden und Immobilienmakler müssen bei Vermietung und Verkauf den Energieverbrauch der Immobilie in einem neuen Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.05.2021 in Kraft getreten ist. Laut GEG müssen die bestehenden Gebäude ab dem 01.05.2021 vor Ort in Augenschein genommen werden oder anhand geeigneter Fotos (mindestens zwei Fotos der thermischen Hülle und Anlagetechnik) bewertet werden.

Ohne geeignete Bildaufnahmen dürfen laut Gesetzgeber seit dem 01.11.2020 keine Energieausweise erstellt werden.

Ab dem 01.05.2021 muss die Höhe der Treibhausgas-Emissionen (CO2) in den Ausweis aufgenommen werden. Die Emissionen werden aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes berechnet.

Außerdem muss die energetische Qualität des Gebäudes im Detail angegeben werden, z.B. Klimaanlagen und deren Fälligkeitsdatum der nächsten Wartung. Zudem sollen erforderliche Modernisierungsmaßnahmen mit aufgeführt sein. Diese entwickelt der Aussteller des Ausweises durch eine Bewertung vor Ort oder anhand von Fotos.

Für ein Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m2 wird der Ausweis nicht verlangt.

Es kommen zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz:

 

Der Verbrauchsausweis

Hier wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs – bereinigt um witterungsbedingte Einflüsse – der Ausweis erstellt. Der Verbrauchsausweis zeigt die Heizungsnutzung und den CO2-Ausstoß der Vornutzer, was für Verkäufer und Vermieter von Ein- oder Zweifamilienhäusern nur bedingt aussagekräftig ist. Bei Mehrfamilienhäusern kann der durchschnittliche Verbrauch jedoch hilfreich sein. Dies geschieht anhand der Heizkostenabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren.

Der Bedarfsausweis

Der Energiebedarf eines Gebäudes wird von einem Experten anhand der Gebäudehüllfläche mit genormten Daten aus Plänen, Baubeschreibungen sowie Heizungsdaten berechnet. Die Gebäudehülle und die Heizungsanlagentechnik werden dabei einzeln bewertet.

Wir erstellen für Sie einen Verbrauchsausweis für Wohngebäude:

 

  • Inklusive Plausibilitätsprüfung der Daten durch zertifizierte Energieberater
  • Erfüllt die Kriterien nach neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.05.2021 in Kraft getreten ist.
  • 10 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum
  • Nur 99,- Euro für Energiekunden des Stadtwerke-Unternehmensverbundes
  • 119,50 Euro für alle weiteren Interessenten

Bestellen Sie Ihren Gebäudeenergieausweis ganz einfach online.
Bitte beachten Sie hierbei, dass Ihr Wohngebäude nach­weislich nach dem Stan­dard der Wärmeschutz­ver­ordnung 1977 gebaut oder modernisiert sein muss. Ausnahme: Ihr Gebäude hat mehr als vier Wohneinheiten, auch dann ist ein verbrauchsbasierter Energieausweis richtig.

Wir erstellen für Sie auch einen Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude (Gewerbe):

Gebäudeeigentümer und Immobilienmakler von gewerblich genutzten Gebäuden müssen bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung die Höhe des Energieverbrauchs der Immobilie mit einem Energieausweis nachweisen. Das verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.05.2021 in Kraft getreten ist.

Für Objekte ab 500 m² bzw. ab 8. Juli 2015 sogar schon mit mehr als 250 m² mit Publikumsverkehr ist zusätzlich ein Aushang im Objekt erforderlich. Es kommen dabei zwei Bewertungsverfahren zum Einsatz: der Bedarfsausweis, dessen Grundlage der berechnete Energiebedarf ist, oder der Verbrauchsausweis, der den gemessenen Energieverbrauch auswertet.

Für alle Interessenten besteht die Möglichkeit, uneingeschränkt zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis zu wählen. Wir bieten Ihnen den verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude an:

  • Inklusive Plausibilitätsprüfung der Daten durch zertifizierte Energieberater
  • Erfüllt die Kriterien nach neuem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches zum 01.05.2021 in Kraft getreten ist.
  • 10 Jahre Gültigkeit ab Ausstellungsdatum
  • Nur 99,- Euro für Energiekunden des Stadtwerke-Unternehmensverbundes
  • 119,50 Euro für alle weiteren Interessenten

Den ausgefüllten Erfassungsbogen (Wohngebäude oder Gewerbe) schicken Sie bitte per:

E-Mail an vertrieb@stadtwerke-oberursel.de
Fax: 06171 509-197

Oder postalisch an:

Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH
Vertrieb
Oberurseler Str. 55-57
61440 Oberursel (Taunus)

FAQ

Sie fragen - Wir antworten

Was genau ist ein Energieausweis?

Was ist das Ziel eines Gebäudeenergieausweises?

Wann benötige ich einen Verbrauchsausweis und wann einen Bedarfsausweis?

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Was ist, wenn Teile oder das ganze Gebäude für gewerbliche Zwecke genutzt werden?

Wer stellt den Energieausweis aus?

Was geschieht, wenn die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht eingehalten werden?

Geld sparen und die Umwelt schonen

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Unsere Energie-Spartipps

Wir haben für Sie ein paar hilfreiche Tipps zusammengestellt, wie Sie Wärme und Strom sparen können und somit die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen.

Amir Hamidi

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Amir Hamidi
Telefon: 06171 509-332
Mail: amir.hamidi@stadtwerke-oberursel.de