Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Bei verändertem Verbrauchsverhalten empfiehlt es sich, die Abschläge anzupassen, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Unser Kundenservice-Team informiert Sie hierüber auch gerne persönlich unter Telefon 06171 509-109.
Die Höhe Ihrer Abschläge passen wir jedes Jahr Ihrem tatsächlichen Verbrauch an und teilen Ihnen die zukünftigen Abschläge im Rahmen Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung mit.
Wasser-Abschläge
Auf Grundlage Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihr Verbrauch des Vorjahres mit dem im Januar gültigen Arbeitspreis multipliziert und der Grundpreis addiert. Um Ihre Abschlagssumme zu errechnen, wird der Jahresgesamtbetrag durch vier dividiert, da die Abschläge für Trinkwasser quartalsweise fällig sind. Die Fälligkeitsdaten sind 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres.
Um Ihnen die Abschlagszahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen für das Versorgungsgebiet Steinbach an, uns ein SEPA-Mandat zu erteilen. Schicken Sie diese bitte per Post oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel.de Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten online.
Für die Wasser-Abschläge im Versorgungsgebiet Oberursel wenden Sie sich bitte an den Bau und Service Oberursel.
Erdgas-/Strom-Abschläge
Grundlage für die Festlegung Ihres Abschlagsbetrags ist Ihr auf der Jahresrechnung ausgewiesener Verbrauch. Für diesen, gegebenenfalls auf ein volles Jahr umgerechneten Verbrauch, werden die jeweils aktuellen Preise zugrunde gelegt und das Ergebnis durch die Anzahl der Monate geteilt.
Die Abschläge sind monatlich zur Mitte des Monats fällig. Mit Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie die Fälligkeitsdaten. Es werden 11 Abschläge aufgeführt, der 12. Abschlag wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung fällig.
Um Ihnen die Abschlagszahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, uns ein SEPA-Mandat zu erteilen. Schicken Sie diese bitte per Post oder per E-Mail ankundenservice@taunagas.de. Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten online.
Am einfachsten ist es, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen und Sie die fälligen Beträge termingerecht von Ihrem Konto abbuchen lassen. Widerruf ist hierbei jederzeit möglich. Hierdurch können Sie auch Verzugszinsen vermeiden, die bei Zahlung nach Ablauf der Fälligkeit anfallen.
Eine zweite Möglichkeit ist, uns die fälligen Beträge per Dauerauftrag zu überweisen. Oder aber Sie überweisen die Abschlags- und Rechnungsbeträge jeweils separat. Sie können die fälligen Beträge im übrigen auch bar an unserer Kasse im 1. Stock unseres Bürogebäudes in der Oberurseler Straße 55-57 einzahlen.
Ihre Auszugsmeldung können Sie uns bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin mitteilen. Die Schlussrechnung erhalten Sie dann zum gewünschten Termin. Ohne Kündigung läuft der Liefervertrag weiter, selbst wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie zur unverzüglichen Meldung des Auszugs verpflichtet (§§ 2 Abs.II StromGVV, 2 Abs.II GasGVV, 2 Abs.II AVBWasserV, 2 Abs.II AVBFernwärmeV).
Kosten für den (minimalen) Verbrauch und Grundgebühren, die zwischen einem Auszug und einem Einzug (Leerstand) anfallen, werden dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt. Wir empfehlen Hauseigentümern , uns alle Auszüge und Neueinzüge sofort mitzuteilen und nicht darauf zu vertrauen, dass die jeweiligen Mieter diese Meldungen selbst vornehmen.
Wir benötigen von Ihnen folgende schriftliche Angaben in Form eines Übergabe-Protokolls:
Als Privatkunde teilen Sie unserem Kundenservice-Team Ihre Bankverbindung mit Angabe der Kundennummer schriftlich mit. Entweder per Fax (Fax-Nummer: 06171 509-197) oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel. Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten online.
Bitte teilen Sie unserem Kundenservice-Team schriftlich Ihren Zählerstand und das Ablesedatum mit. Dies können Sie per Post, per Fax unter 06171 509-197 oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel.de tun. Zum genannten Ablesetag wird dann eine Zwischenrechnung erstellt.
Wir versenden die Jahresabrechnungen Mitte bis Ende Januar für den Abrechnungszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember des Vorjahres.
Aufgrund von Preissteigerungen können sich die Gesamtkosten trotz eines niedrigeren Verbrauchs erhöhen.
Eventuell war der Verbrauch in der Vorjahresrechnung zu niedrig geschätzt (siehe "Zählerstand - alt" im Berechnungsnachweis). Das kann zur Nachfakturierung in der aktuellen Jahresrechnung führen.
Anmerkung: Zur Vermeidung einer höheren Nachzahlung, die sich aufgrund von Preiserhöhungen oder einem erwarteten Mehrverbrauch ergeben kann, können Sie ihren Abschlag erhöhen lassen.
Mit dem Gaszähler wird beim Kunden die Menge des gelieferten Erdgases in Kubikmeter (m³) erfasst, der Gasverbrauch selbst muss aber in Kilowattstunden (kWh) berechnet werden. Dies geschieht mit Hilfe des so genannten Umrechnungsfaktors, den Sie Ihrer Rechnung entnehmen können.
Der Umrechnungsfaktor ist das Produkt aus Brennwert (Wärmeinhalt) und Zustandszahl (Temparatur und Druck) des gelieferten Gases. Der Zählerstand wird also in m³ abgelesen und die Zählerstandsdifferenz mit dem Umrechnungsfaktor multipliziert. Das Ergebnis ist der Verbrauch in kWh.
Tipp: Um Ihre Gasabrechnung zu überprüfen, vergleichen Sie bitte den Zählerstand Ihres Gaszählers mit dem Zählerstand neu im Berechnungsnachweis Ihrer Jahresrechnung.
Energie- und Wasserlieferungsverträge sind so genannte Dauerschuldverträge. Die permanent vom Kunden aus den Leitungen entnommene Energie bzw. Trinkwasser muss von uns ständig erzeugt oder eingekauft und geliefert werden. Die Abrechnung erfolgt in der Regel ein Mal im Jahr.
Um die notwendige Rechnung erstellen zu können, sind natürlich Zählerstände erforderlich, die wir entweder über Selbsablese-Karten einholen oder über Dienstleister ablesen lassen. Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise der Ableser keinen Zugang zum Zähler erhält oder wir vom Kunden keine Rückmeldung erhalten, sind wir berechtigt, den Zählerstand für die Rechnungsstellung zu schätzen. Andernfalls würden wir weiterliefern, ohne dass die Zahlung der Energie- oder Wasserlieferung sichergestellt wäre.
Änderungen der Allgemeinen Preise (Erhöhungen ebenso wie Senkungen) sowie der Ergänzenden Bedingungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Diese öffentliche Bekanntgabe muss bei Gas- und Stromkunden der Grundversorgung mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung in der Tagespresse erfolgen. Zeitgleich erhalten diese Kunden ein Schreiben über die beabsichtigten Änderungen. Zudem werden die Änderungen auf unseren Internetseiten veröffentlicht.
Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens ab und wird für die Bereitstellung der Energie bzw. des Wassers erhoben.
Der Arbeitspreis deckt die verbrauchsabhängigen Kosten ab, z.B. die variablen Kosten der Erzeugung und/oder des Bezugs von Energie bzw. die Kosten für die Wassergewinnung und werden je Einheit (kWh, m³ usw.) in Rechnung gestellt.
Das ins Oberurseler Rohrnetz eingespeiste Trinkwasser wird zu 80% als Quell- und Grundwasser im Hochtaunus gewonnen. Weitere 15% stammen aus den Tiefbrunnen an der Riedwiese. Für die Versorgung der Stadtgebiete Stierstadt und Weißkirchen wird das Trinkwasser zum Teil zusätzlich über den Wasserbeschaffungsverband Taunus (ca. 5%) bezogen.
Das ins Steinbacher Rohrnetz eingespeiste Trinkwasser wird zu hundert Prozent über den Wasserbeschaffungsverband Taunus bezogen.
Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt. Die Netznutzungsentgelte sind in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen. Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung des aus erneuerbaren Energiequellen (Wind, Wasserkraft, Sonne, Biomasse, Geothermie) gewonnenen Stromes durch Versorgungsunternehmen.
Der Umrechnungsfaktor sagt Ihnen, wie viel Wärmeinhalt (Kilowattstunden = kWh) in 1 m³ Erdgas (gemessene Menge des Gaszählers) enthalten ist. Der Wärmeinhalt wird beeinflusst von der Art des gelieferten Gases (Brennwert), dem Druck sowie der Temperatur und kann daher Schwankungen unterliegen.
Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen ihre Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür müssen Sie den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr bezahlen. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Zu unterscheiden sind im wesentlichen zwei Erdgase: "Erdgas L" und "Erdgas H". L steht für das englische Wort low (niedrig). Dieses Erdgas hat einen Brennwert von rund 10 kWh/m³ (im Normzustand). H steht für das englische Wort high (hoch). Dieses Erdgas hat einen Brennwert von rund 12 kWh/m³ (im Normzustand). Wir liefern unseren Kunden Erdgas H.
Die Nennwärmeleistung ist die höchstmögliche Wärmeleistung (Wärmeerzeugung) eines Gerätes und wird auf dem Typenschild in Kilowatt (kW) angegeben. Die Nennwärmeleistung ist u. a. maßgebend für den monatlich zu zahlenden Grundpreis (nicht vom Tarifpreis).
Wir beziehen unser Erdgas vorwiegend aus Russland.
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