Wasser-Abschläge
Auf Grundlage Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung wird Ihr Verbrauch des Vorjahres mit dem im Januar gültigen Arbeitspreis multipliziert und der Grundpreis addiert. Um Ihre Abschlagssumme zu errechnen, wird der Jahresgesamtbetrag durch vier dividiert, da die Abschläge für Trinkwasser quartalsweise fällig sind. Die Fälligkeitsdaten sind 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines Jahres.
Um Ihnen die Abschlagszahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen für das Versorgungsgebiet Steinbach an, uns ein SEPA-Mandat zu erteilen. Schicken Sie diese bitte per Post oder per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-oberursel.de Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten online.
Für die Wasser-Abschläge im Versorgungsgebiet Oberursel wenden Sie sich bitte an den Bau und Service Oberursel.
Erdgas-/Strom-Abschläge
Grundlage für die Festlegung Ihres Abschlagsbetrags ist Ihr auf der Jahresrechnung ausgewiesener Verbrauch. Für diesen, gegebenenfalls auf ein volles Jahr umgerechneten Verbrauch, werden die jeweils aktuellen Preise zugrunde gelegt und das Ergebnis durch die Anzahl der Monate geteilt.
Die Abschläge sind monatlich zur Mitte des Monats fällig. Mit Ihrer Jahresrechnung erhalten Sie die Fälligkeitsdaten. Es werden 11 Abschläge aufgeführt, der 12. Abschlag wird mit der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung fällig.
Um Ihnen die Abschlagszahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, uns ein SEPA-Mandat zu erteilen. Schicken Sie diese bitte per Post oder per E-Mail ankundenservice@taunagas.de. Oder aber Sie übermitteln Ihre Daten online.