von Dauerkarten und Trainingskarten
Kunden und Kundinnen, die am 16. März 2020, im Besitz einer gültigen Dauerkarte (Jahreskarte, Halbjahreskarte) oder einer gültigen Trainingskarte für das TaunaBad Oberursel waren, erhalten eine Rückerstattung.
Die Höhe der Rückerstattung errechnet sich anteilig aus dem Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum jeweiligen Fälligkeitstag der Dauerkarte bzw. Trainingskarte.
Für die Rückerstattung können Sie einen Gutschein des TaunaBad Oberursel wählen oder wir erstatten Ihnen den anteiligen Betrag per Überweisung.
Die Geltendmachung des anteiligen Restbetrags ist ausschließlich über das nachfolgende Formular möglich. Bitte füllen Sie dieses vollständig aus, um Rückfragen zu vermeiden.
Mit der Rückerstattung verliert die Dauerkarte / die Trainingskarte ihre Gültigkeit.
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen eine Rückzahlung während der Schließungszeit des TaunaBads nicht möglich ist.
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