Logo
Logo Taunabad

Stadtwerke Oberursel

Unsere Notrufnummern

Icon Gas

Gasnotruf  / Gasgeruch

06171 509-121

Icon Wasser

Wassernotruf / Wasserrohrbruch

06171 509-120

Icon Heizung

Wärmenotruf

  • Bei Störungen der Wärmeanlagen der Stadtwerke Oberursel

06171 509-206

Icon Installateure

Vertragsinstallateure

  • Bei Ausfall der Heizungsanlage
  • Bei Wasserschäden in der
    Hausinstallation

06171 509-205

Icon Stromausfall

Stromausfall
Störfallnummer und Störauskunft SYNA

  • zur Meldung von Stromausfällen

0800 796 2787

www.störungsauskunft.de/stromausfall

 

Icon Straßenbeleuchtung

Defekte Straßenbeleuchtung
Störungsportal SYNA

  • zur Meldung von Störungen und Schäden an der Straßenbeleuchtung
QR Code

tma@syna.de

Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH

Compliance

Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben sowie der internen Richtlinien hat für die Stadtwerken Oberursel (Taunus) GmbH (SWO) höchste Priorität und stellt zugleich einen wesentlichen Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung dar.

Egal ob es um die Sicherstellung der hohen Qualitätsanforderungen oder die Gewährleistung einer unterbrechungsfreien Versorgung geht; um die Gesundheit und Sicherheit unserer Kunden und unserer Mitarbeiter, unsere sehr hohen Umweltstandards oder auch eines datenschutzkonformen Umganges mit Ihren personenbezogener Daten – alle diese Fragen sind Elemente unserer Compliance-Leitlinie. Diese Compliance-Leitlinie ist zudem ein Teil eines allumfassenden Compliance-Management-Systems, welches bei der SWO eingeführt wurde, um die Gesetzestreue unseres Unternehmens stets gewährleisten zu können. Dafür sorgen die darin enthaltenen Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen, Schulungen und regelmäßige Kontrollen. Die Bestellung eines Compliance-Beauftragten rundet das Thema „Compliance“ bei der SWO ab und soll sicherstellen, dass alle Vorgaben dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechen. Unsere Werte wie Vertrauen, Verlässlichkeit, Verantwortung und Sicherheit finden sich in diesen Vorgaben wieder und sind wichtige Aspekte unserer Handlungen auf allen Ebenen des Unternehmens. Sollten Sie weitere Fragen zur Umsetzung des Themas „Compliance“ bei der SWO haben bzw. sich weiterführende Informationen zu unserem Compliance-Management-System wünschen, so steht Ihnen der Compliance-Beauftragte der SWO jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen Ihnen wie folgt:

rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft
Bayernthalgürtel 9
50945 Köln

Telefon: 0221/93731-253
E-Mail: compliance@stadtwerke-oberursel.de

Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH

Hinweisgeberschutzsystem

Das Hinweisgebersystem der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH gibt Ihnen die Möglichkeit, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die Compliance Regeln der Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH und ihrer Tochtergesellschaften, TaunaGas (Oberusel) GmbH, Stadthalle GmbH (Taunus), Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH zu melden und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Wir gehen allen Hinweisen nach und stellen Vertraulichkeit sicher, sofern Sie dies wünschen. Dies gilt auch gegenüber gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffenen Mitarbeitenden.

Hinweise können auch anonym abgegeben werden. Bitte stellen Sie in einem solchen Fall sicher, dass Sie möglichst viele Details melden und übermitteln Sie, wenn vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, können wir Ihrem Hinweis nachgehen.

Die Compliance-Verantwortlichen sind für Sie wie folgt erreichbar:

E-Mail: compliance@stadtwerke-oberursel.de

Briefpost mit dem Vermerk „vertraulich“:
Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH
Compliance (Bereich Recht, Personal & zentrale Dienste) 
Oberurseler Straße 55-57
64110 Oberursel

Information gemäß Hinweisgeberschutzgesetz:

Sogenannte interne Meldungen in unserem Hinweisgebersystem sind für Sie der kürzeste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die einen Hinweis am schnellsten untersuchen und abstellen können. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen unbenommen, sich anschließend an sogenannte externe Meldestellen zu wenden.

Neben der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt. Lesen Sie bitte in Zweifelsfällen auch die Informationen auf den Webseiten dieser Meldestellen/Hinweisgeberstellen:

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (bundesjustizamt.de): BfJ - Homepage
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: BaFin - Hinweisgeberstelle
Bundeskartellamt: Einführung bkms-system.net

Bezüglich der einschlägigen Meldeverfahren externer Meldestellen von Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union finden sie hier weitergehende Informationen:

Organe der Europäischen Union:
zur Internetseite der Europäischen Kommission
zur Internetseite des Europäischen Parlaments

Einrichtungen der Europäischen Union:
zur Internetseite des Europäischen Datenschutzbeauftragten